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| 1861 Der "Gemeinderath" der Stadt Diez schloss mit einem Herrn J.P.C. Faßbender aus Michelbach einen Vertrag, dessen Gegenstand " die Errichtung einer Gasanstalt in hiesiger Stadt und die Beleuchtung der Straßen, öffentlichen Gebäude sowie der Privathäuser" war. Faßbender erwarb dadurch mit seiner Firma das ausschließliche Recht, "in den Straßen und Plätzen der Stadt Diez eine Röhrenlegung für Leuchtgas zu bewerkstelligen auf die Dauer von fünf und zwanzig Jahren". 32 Paragrafen regelten jedes Detail, u.a. Verbrauch und Helligkeit der Gaslaternen oder die Pflichten des Gaslieferanten bei Laternenausfall. 1862 1902 |
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- Stadtwerke Diez |
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